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Italienische Behördengänge
Für EU-Bürger bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme in Italien. In den letzten Jahren hat sich dank der europäischen Union vieles vereinfacht. Vor Arbeitsaufnahme sind jedoch eine Reihe von behördlichen Genehmigungen erforderlich. Die Lombrdei, insbesondere Mailand haben in Sachen Geschwindigkeit und Übersichtlichkeit der Behördengänge stark aufgeholt. Zu beachten ist, dass im Monat August nur mit Minimalbesetzung gearbeitet wird.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger nicht mehr notwendig. Lediglich Nicht-EU-Bürger haben innerhalb der ersten drei Monate nach der Einreise den Antrag auf einen Permesso di Soggiorno zu stellen.
Behörde:
Questura di Milano - Ufficio Stranieri, Via Montebello 26/28, Tel. 0039 02 62261
Erforderliche Dokumente:
Reisepass + Kopie, 2 Passbilder, nach Möglichkeit Bescheinigung des künftigen Arbeitgebers
Ist erst einmal eine Wohnung gefunden, erfolgt die Anmeldung in der örtlichen Comune im Ufficio Anagrafe.
Die Behörde prüft innerhalb von ca. 1 Monat nach Anmeldung im Ufficio Anagrafe die Richtigkeit der Wohnadresse und bestätigt schriftlich die Residenza.
Behörde:
Comune di Milano, Ufficio Anagrafe, Via Larga 12, 20121 Milano
Stato di Famiglia: Dieses Dokument wird für die Beantragung der Residenza bei der Comune benötigt und ist erhältlich beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland - Via Solferino 40, 20121 Milano, Tel. 0039 02 623110-1
Erforderliche Dokumente:
Reisepass + Kopie, Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil, Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnortes
Jeder, auch Kinder erhalten eine Steuernummer.
Behörde:
Steueramt, Via Moscova, 2
Erforderliche Dokumente:
Reisepass + Kopie
Die Tessera Sanitaria Nazionale ist eine Chipkarte, die beim jedem Arztbesuch und beim aufsuchen des „Pronto Soccorso“ vorzulegen ist. Die Karte mit dem persönlichen PIN-Code des Patienten erlaubt jedem Arzt den Zugriff auf bereits erfolgte Behandlungen. Mit der Karte kann der Patient online Auskünfte erhalten.
Jeder Besuch beim Hausarzt (medico di famiglia) ist kostenlos. Der Hausarzt stellt Überweisungen (prescrizione, impegnitiva) für Untersuchen und Fachärzte aus.
Die Anmeldung beim Facharzt erfolgt beim zentralen Reservierungssystem CUP. Bei der Terminvergabe wird eine Zuzahlung für den Facharztbesuch fällig.
Behörde:
Beim nächstgelegenen ASL - Stützpunkt in Wohnnähe. Hier ist die Auswahl eine zuständigen Hausarztes vorzunehmen.
Tel. Zentrale 02 85781
Erforderliche Dokumente:
Erklärung des Arbeitgebers bzw. Schuleinschreibung, Codice Fiscale, Certificato di Residenza, Permesso di soggiorno, Nachweis über die Zahlung der Beiträge.
Jeder Beschäftigte, d.h. sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Selbstständige sind zur staatlichen Altersvorsorge verpflichtet.
Behörde:
Beim nächstgelegenen INPS - Stützpunkt in Wohnnähe. Die Provinz Mailand verfügt über 22 Sitze.